Nachhaltigkeitsrichtlinie
für Lieferanten
Vorwort
Für die Schulte & Co. GmbH, inklusive der Tochtergesellschaften, sind neben dem Globalen Pakt der
Vereinten Nationen (United Nations Global Compact), die ILO (International Labor Organisation), sowie
die in weiteren einschlägige Regelungen aufgeführten Grundprinzipien Basis des Handelns. Zur
gemeinsamen Umsetzung mit unseren Lieferanten haben wir eine Nachhaltigkeitsrichtlinie aufgestellt,
die zugleich unsere Grundsatzerklärung ist. Mit dieser Nachhaltigkeitsrichtlinie fordern wir unsere
Lieferanten dazu auf, allgemeine Menschenrechte und Gesetze zu wahren und zu respektieren, und
dies auch von ihren eigenen Lieferanten einzufordern.
Als Zulieferer der Automobilindustrie sind wir uns bewusst, dass unsere wirtschaftlichen Aktivitäten
unter anderem Auswirkungen auf die Menschenrechte und die Umwelt haben können. Folglich
orientieren wir uns insbesondere an den Leitprinzipien der Automobilindustrie, um
branchenspezifische Risiken zu identifizieren und eine Verbesserung der Nachhaltigkeit in der
Lieferkette zu erreichen. Vor diesem Hintergrund entwickeln wir unser bestehendes integriertes
Risikomanagement kontinuierlich weiter, um auch auf menschen- und umweltrechtsbezogenen
Risiken zu reagieren.
Innerhalb der Risikoanalyse werden methodisch die relevanten Themen betrachtet und bewertet.
Erforderlichenfalls werden Maßnahmen und bei Bedarf Eskalationsmaßnahmen eingeleitet, um die
Verletzung von menschenrechts- und umweltrechtsbezogenen Pflichten angemessen und soweit wie
möglich zu unterbinden. Weiterhin können Hinweise auf tatsächliche oder potenzielle Regelverstöße
über unser Hinweisgebersystem abgeben werden.