Schulte & Co. GmbH

Nachhaltigkeits­richtlinie
für Lieferanten

Vorwort

Für die Schulte & Co. GmbH, inklusive der Tochtergesellschaften, sind neben dem Globalen Pakt der Vereinten Nationen (United Nations Global Compact), die ILO (International Labor Organisation), sowie die in weiteren einschlägige Regelungen aufgeführten Grundprinzipien Basis des Handelns. Zur gemeinsamen Umsetzung mit unseren Lieferanten haben wir eine Nachhaltigkeitsrichtlinie aufgestellt, die zugleich unsere Grundsatzerklärung ist. Mit dieser Nachhaltigkeitsrichtlinie fordern wir unsere Lieferanten dazu auf, allgemeine Menschenrechte und Gesetze zu wahren und zu respektieren, und dies auch von ihren eigenen Lieferanten einzufordern.
Als Zulieferer der Automobilindustrie sind wir uns bewusst, dass unsere wirtschaftlichen Aktivitäten unter anderem Auswirkungen auf die Menschenrechte und die Umwelt haben können. Folglich orientieren wir uns insbesondere an den Leitprinzipien der Automobilindustrie, um branchenspezifische Risiken zu identifizieren und eine Verbesserung der Nachhaltigkeit in der Lieferkette zu erreichen. Vor diesem Hintergrund entwickeln wir unser bestehendes integriertes Risikomanagement kontinuierlich weiter, um auch auf menschen- und umweltrechtsbezogenen Risiken zu reagieren.
Innerhalb der Risikoanalyse werden methodisch die relevanten Themen betrachtet und bewertet. Erforderlichenfalls werden Maßnahmen und bei Bedarf Eskalationsmaßnahmen eingeleitet, um die Verletzung von menschenrechts- und umweltrechtsbezogenen Pflichten angemessen und soweit wie möglich zu unterbinden. Weiterhin können Hinweise auf tatsächliche oder potenzielle Regelverstöße über unser Hinweisgebersystem abgeben werden.